Integration Nachhaltigkeit

Der Landtag hat heute dem Bildungsministerium den Auftrag erteilt, ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen bis zum zweiten Quartal 2017 zu erstellen. Das Konzept soll unter Einbeziehung des Sachverstandes von Schulträgern, Schulen und Vereinen und Verbänden entstehen. Inklusive Bildungsangebote sollen weiter entwickelt und gefördert werden, und insbesondere der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf soll weiter ausgebaut werden. Die Inklusionsquote stieg auf 34 Prozent im letzten Schuljahr.

Dazu erklärt Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Wir wissen, dass Inklusion nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, sondern unsere Schulstruktur und Schulorganisation schrittweise angepasst und Eltern, Lehrerinnen und Lehrer mit der Umsetzung der Inklusion vertraut gemacht werden müssen.“

Das Konzept soll auch die Frage nach einer möglichen Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort beinhalten, Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung und die Frage nach laufbahnrechtlichen Bestimmungen für Förderschullehrkräfte diskutieren. „Inklusion bedeutet für uns den konstruktiven und ausgewogenen Umgang mit Vielfalt, Unterschiedlichkeit und die Ermöglichung einer uneingeschränkten Teilhabe. Inklusion ist eine Frage von Rechten, nicht von Chancen und Grenzen“, so Kolb-Janssen.

Hintergrund:

Die Vereinten Nationen haben das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 beschlossen; es trat 2008 in Kraft. In Artikel 24 der Konvention heißt es: „(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“