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Nachdem in den Nachbarbundesländern Sachsen und Thüringen seit Wochen nicht angemeldete Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen unter Verletzung der Infektionsschutzmaßnahmen durch die Straßen zogen, nehmen diese Aktivitäten auch in Sachsen-Anhalt zu.
Am Montagabend kam es zu solchen Aufzügen beispielsweise in Aschersleben und Magdeburg. Während in Magdeburg, die Polizei den nichtangemeldeten Aufzug zumindest auflöste, berichten Beobachter aus anderen Städten, dass die Teilnehmer von der Polizei weitgehend unbehelligt die nicht angemeldeten Veranstaltungen durchführen konnten.
Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion verweist darauf, dass es sich bei diesen Versammlungen, wenn sie nicht rechtzeitig angemeldet wurden, um illegale Aktionen handelt, da die Voraussetzungen einer Eil- oder Spontanversammlung nicht vorliegen. Solche Zusammenkünfte seien bereits in „normalen Zeiten“ ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, in der aktuellen Pandemie zudem ein Verstoß gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes.
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Der Fall der Cyberattacke auf das Netzwerk des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der im heutigen Innenausschuss des Landtages beraten wurde, zeigt wie wichtig es war, dass sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen für ein Cybersicherheitsgesetz für Sachsen-Anhalt eingesetzt hat. Mit diesem Landes-IT-Sicherheitsgesetz ist eine Notfall-Eingreiftruppe gesetzlich zu regeln. Diese Eingreiftruppe berät präventiv die Behörden des Landes und auf Anforderung auch die Kommunen.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ist dem Bereich IT-Sicherheit mehr als bisher Aufmerksamkeit zu schenken. Mit rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Cybersicherheit können Vorkommnisse wie beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld vermieden und bei digitalen Sicherheitsvorfällen kann schnell und einheitlich reagiert werden. Damit wird die Datensicherheit und der Datenschutz erhöht bzw. Schäden an Soft- und Hardware im Fall der Fälle gemindert. Zudem können durch Handeln im Vorfeld hohe Kosten und eine langwierig arbeitsunfähige Verwaltung im Land und bei Kommunen vermieden werden.
Weiterlesen: Cybersicherheitsgesetz wird schnelle Hilfe für Kommunen verlässlich regeln
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Auf Vorschlag der SPD wurde in der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses über den geplanten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner diskutiert, der am 3. Juni 2021 in der Konferenz der ostdeutschen Regierungschefs beraten werden soll. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:
„Am Anfang der Beratungen über eine Härtefallfonds stand der Gedanke, einen Ausgleich für Berufsgruppen zu schaffen, deren Arbeits- und Lebensleistung in der DDR bei der Überleitung ins bundesdeutsche Recht nicht angemessen berücksichtigt wurde. Dazu zählen unter anderem Beschäftigten von Bahn, Post, Gesundheits- und Sozialwesen, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Bergleute und viele mehr. Deren Anliegen auf einen Ausgleich wird mit dem vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung allerdings überhaupt nicht entsprochen.
Der jetzt geplante Härtefallfonds sieht stattdessen Einmalzahlungen an eine eng begrenzte Gruppe von Anspruchsberechtigten mit besonders niedrigen Rentenansprüchen vor. Neben ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern wurden zudem Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen.
Weiterlesen: Pähle fordert „Gerechtigkeitsfonds“ für ostdeutsche Rentner:innen
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Katja Pähle, im Präsidium der SPD zuständig für Gesundheitspolitik, hat sich kritisch zu den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geäußert, zur Deckung von Corona-Kosten im Gesundheitssystem erhöhte Zusatzbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen zu erheben. „Wer gesetzlich versichert ist, zahlt dreimal: einmal als Steuerzahler und zweimal als Kassenpatient“, sagte Pähle in einem Interview mit der Online-Ausgabe der Parteizeitung Vorwärts und kritisierte, dass die privaten Krankenversicherungen an den Kosten nicht beteiligt würden.
In der Debatte geht es um 16 Milliarden Euro, die unter anderem durch das Vorhalten von Krankenhausbetten und Testkapazitäten angefallen sind. Fünf Milliarden Euro davon trägt nach der jetzigen Planung der Bund. Pähle: „Es bleiben also noch elf Milliarden Euro zu stemmen, und die tragen nicht etwa alle Krankenversicherten, sondern nur die gesetzlich Versicherten: zum Teil aus den Rücklagen ihrer Kassen, zum Teil durch eine Erhöhung der Zusatzbeiträge um 0,2 Beitragssatzpunkte.“
Weiterlesen: Pähle zu Zusatzbeiträgen: "Wer gesetzlich versichert ist, zahlt dreimal"
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„Menschen mit Vorerkrankungen trifft Corona härter als andere. Genauso geht es den Kommunen und ihren Finanzen.“ Das erklärt der Landesvorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt, Andreas Schmidt, zu Presseberichten über die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Landkreise, Städte und Gemeinden. „Wer vorher schon strukturelle Schwierigkeiten mit seiner Kassenlage hatte, hat es auch jetzt schwerer, sinkende Einnahmen zu verkraften. Deshalb geht es für die Kommunen auch nicht bloß um ,Feuerwehrmaßnahmen‘ aus Anlass von Corona. Wir müssen an die Strukturen der Kommunalfinanzen ran“, so Schmidt, der auch finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist.
Dafür will die SPD nicht nur die gesetzliche Finanzausgleichsmasse auf 1,7 Milliarden Euro im Jahr anheben, sondern die Leistungen des Landes an die Kommunen auch jährlich automatisch an die Tarif- und Besoldungsentwicklung anpassen. Schmidt: „Wenn die kommunalen Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben, dürfen Kommunen dadurch nicht handlungsunfähig werden oder gezwungen sein, die Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.“ Auch Abschreibungen von Vermögenswerten infolge der doppischen Haushaltsführung sollen nach den SPD-Plänen im Finanzausgleichsgesetz künftig berücksichtigt werden.
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