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In wenigen Wochen wird die aktuelle Fassung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 20 Jahre alt. Von kleinen Änderungen abgesehen, ist das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) seit seinem erstmaligen Inkrafttreten 1994 quasi unverändert geblieben.
Am 03. Juli dieses Jahres hatte Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Änderungen am Gesetz angekündigt. Jetzt legt er konkrete Eckpunkte für eine Novelle vor.
Allenfalls die Hochwasserkatastrohe 2002 hat zu kleinen Änderungen im KatSG-LSA geführt. In nahezu allen anderen Bundesländern gab es in den letzten Jahren Fortentwicklungen der jeweiligen Katastrophenschutzgesetze. Anlass hierfür waren u. a. die ersten Lehren für den Bevölkerungsschutz aus der Corona-Pandemie, aber auch Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 in Westdeutschland und die Erfordernisse, welche sich aus Klimawandel, den Gefahren im Cyber-Raum oder der veränderten geopolitischen Lage ergeben.
Weiterlesen: Rüdiger Erben legt Eckpunkte für ein neues Landeskatastrophenschutzgesetzes vor
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In wenigen Wochen wird das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 20 Jahre alt. Darauf weist der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben hin. Das sei jedoch kein Grund zum Feiern. Erben betont: „Das Gesetz hat seither keine Veränderungen erfahren und passt nicht mehr zu den aktuellen Herausforderungen.“
So hätte die Hochwasserkatastrophe 2013 zu keinerlei Veränderungen am Gesetz geführt. Die neuen Gefahren durch den Klimawandel, die Bedrohung kritischer Infrastrukturen durch Cyber-Angriffe oder Fragen der Zivilen Verteidigung spielen in dem Gesetz allerdings keine Rolle.
Das will der sozialdemokratische Innenpolitiker ändern und wird noch vor dem 20. Jahrestag des Gesetzes dahingehend Vorschläge unterbreiten.
Weiterlesen: Nach 20 Jahren ist eine Modernisierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes überfällig
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Mit der heutigen Bereinigungssitzung im Finanzausschuss des Landtages sind die Haushaltsberatungen abgeschlossen. Ein langer aber konstruktiver Prozess kommt somit zu einem Ende.
Dazu Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD: „Wir haben wichtige Projekte im Haushalt verankern können, die uns als Sozialdemokrat:innen wichtig waren. Gerade in unsicheren Zeiten ist es wichtig, bei sozialen Projekten keine Abstriche zu machen. Wir konnten mit unseren Änderungen den Haushalt für die Menschen in Sachsen-Anhalt noch besser gestalten."
Andreas Schmidt, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir haben in der parlamentarischen Beratung die Finanzierung der Schulsozialarbeit bis 2024 gesichert und 14 zusätzliche Stellen einrichten können. Das lag uns sehr am Herzen.“
Weiterlesen: Schulsozialarbeit ist gesichert - SPD setzt sich durch!
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Am 07. März kam der Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg zusammen, um den Landeshaushalt 2022 in erster Lesung beraten.
Für die SPD-Fraktion sprach im Plenum Haushalts- und Finanzexperte Dr. Andreas Schmidt:
„Die Fraktionen des Landtages werden in den nächsten Wochen und Monaten darüber beraten, welche Vorhaben neu in den Landeshaushalt 2022 aufgenommen werden können.
Wir haben uns vorgenommen dafür zu sorgen, dass Sachsen-Anhalt schwungvoll aus Pandemie herauskommt, ihre Folgen entschlossen bekämpft und in den kommenden Jahren einen großen Schritt nach vorn macht. Die Koalition löst bei Kommunalfinanzen, Sozialem, Wissenschaft und Energie den Koalitionsvertrag ein!