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Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle, hat den heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt. Die mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP beschlossenen Regelungen seien notwendig zur Bekämpfung der aktuell wieder dramatisch steigenden Infektionszahlen. Katja Pähle: „In den letzten Tagen haben die Mehrheitsfraktionen im Bundestag den Gesetzentwurf deutlich überarbeitet und verbessert. Er umfasst jetzt sowohl ein Paket von bundesweit einheitlichen Maßnahmen als auch die Grundlage für regional angepasste Entscheidungen der Länder wie zum Beispiel die flächendeckende Einführung von 2G oder 2Gplus. Diese Grundlage brauchen wir auch für Sachsen-Anhalt.“
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- Kommunen Finanzen Sicherheit
Der Fall der Cyberattacke auf das Netzwerk des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der im heutigen Innenausschuss des Landtages beraten wurde, zeigt wie wichtig es war, dass sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen für ein Cybersicherheitsgesetz für Sachsen-Anhalt eingesetzt hat. Mit diesem Landes-IT-Sicherheitsgesetz ist eine Notfall-Eingreiftruppe gesetzlich zu regeln. Diese Eingreiftruppe berät präventiv die Behörden des Landes und auf Anforderung auch die Kommunen.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ist dem Bereich IT-Sicherheit mehr als bisher Aufmerksamkeit zu schenken. Mit rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Cybersicherheit können Vorkommnisse wie beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld vermieden und bei digitalen Sicherheitsvorfällen kann schnell und einheitlich reagiert werden. Damit wird die Datensicherheit und der Datenschutz erhöht bzw. Schäden an Soft- und Hardware im Fall der Fälle gemindert. Zudem können durch Handeln im Vorfeld hohe Kosten und eine langwierig arbeitsunfähige Verwaltung im Land und bei Kommunen vermieden werden.
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- Bildung Kinder Gleichstellung
Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Finanzierung freier Schulen rechtswidrig ist und die Finanzhilfen des Landes Sachsen-Anhalt neu zu berechnen sind. Das Landesschulamt hat laut Bildungsministerium in der Folge beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.
Bei der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle, stößt die Reaktion des Landes auf Unverständnis: „Das Land muss endlich eine rechtskonforme Ersatzschulfinanzierung umsetzen, statt aussichtslos zu prozessieren. Die freien Schulen im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschulung unserer Kinder und Jugendlichen. Der Umgang mit ihren berechtigten und verfassungsrechtlich begründeten Ansprüchen der Finanzierung wird dem nicht gerecht. Statt mit Blick auf über 100 anhängige Klagen weitere Prozesskosten zu generieren, muss jetzt eine dauerhafte und rechtssichere Lösung in Form einer neuen Finanzierungssystematik gefunden werden – gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen.“
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Auf Vorschlag der SPD wurde in der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses über den geplanten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner diskutiert, der am 3. Juni 2021 in der Konferenz der ostdeutschen Regierungschefs beraten werden soll. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:
„Am Anfang der Beratungen über eine Härtefallfonds stand der Gedanke, einen Ausgleich für Berufsgruppen zu schaffen, deren Arbeits- und Lebensleistung in der DDR bei der Überleitung ins bundesdeutsche Recht nicht angemessen berücksichtigt wurde. Dazu zählen unter anderem Beschäftigten von Bahn, Post, Gesundheits- und Sozialwesen, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Bergleute und viele mehr. Deren Anliegen auf einen Ausgleich wird mit dem vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung allerdings überhaupt nicht entsprochen.
Der jetzt geplante Härtefallfonds sieht stattdessen Einmalzahlungen an eine eng begrenzte Gruppe von Anspruchsberechtigten mit besonders niedrigen Rentenansprüchen vor. Neben ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern wurden zudem Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen.
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Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Erstattung von Elternbeiträgen in den Landkreisen beschlossen, in denen Kitas und Horte aufgrund der „Bundesnotbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz für längere Zeit geschlossen werden. Damit behandelt die Landesregierung diese Schließungen genauso wie die, die durch Eindämmungsverordnungen des Landes nötig wurden.
„Dafür haben wir uns im Sozialausschuss stark gemacht“, erklärt dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Es ist gut, dass Ministerin Grimm-Benne hier schnell gehandelt hat. Die Landesregierung zeigt, dass auf sie in dieser Frage Verlass ist, auch ohne eine gesetzliche Regelung.“
Auch die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle begrüßte die Entscheidung: „Die Eltern machen keinen Unterschied, ob die Schließung ihrer Kita vom Bund oder vom Land veranlasst wurde. Für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie in so einem Fall keinen Beitrag zahlen müssen.“