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Katja Pähle, im Präsidium der SPD zuständig für Gesundheitspolitik, hat sich kritisch zu den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geäußert, zur Deckung von Corona-Kosten im Gesundheitssystem erhöhte Zusatzbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen zu erheben. „Wer gesetzlich versichert ist, zahlt dreimal: einmal als Steuerzahler und zweimal als Kassenpatient“, sagte Pähle in einem Interview mit der Online-Ausgabe der Parteizeitung Vorwärts und kritisierte, dass die privaten Krankenversicherungen an den Kosten nicht beteiligt würden.
In der Debatte geht es um 16 Milliarden Euro, die unter anderem durch das Vorhalten von Krankenhausbetten und Testkapazitäten angefallen sind. Fünf Milliarden Euro davon trägt nach der jetzigen Planung der Bund. Pähle: „Es bleiben also noch elf Milliarden Euro zu stemmen, und die tragen nicht etwa alle Krankenversicherten, sondern nur die gesetzlich Versicherten: zum Teil aus den Rücklagen ihrer Kassen, zum Teil durch eine Erhöhung der Zusatzbeiträge um 0,2 Beitragssatzpunkte.“
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„Menschen mit Vorerkrankungen trifft Corona härter als andere. Genauso geht es den Kommunen und ihren Finanzen.“ Das erklärt der Landesvorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt, Andreas Schmidt, zu Presseberichten über die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Landkreise, Städte und Gemeinden. „Wer vorher schon strukturelle Schwierigkeiten mit seiner Kassenlage hatte, hat es auch jetzt schwerer, sinkende Einnahmen zu verkraften. Deshalb geht es für die Kommunen auch nicht bloß um ,Feuerwehrmaßnahmen‘ aus Anlass von Corona. Wir müssen an die Strukturen der Kommunalfinanzen ran“, so Schmidt, der auch finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist.
Dafür will die SPD nicht nur die gesetzliche Finanzausgleichsmasse auf 1,7 Milliarden Euro im Jahr anheben, sondern die Leistungen des Landes an die Kommunen auch jährlich automatisch an die Tarif- und Besoldungsentwicklung anpassen. Schmidt: „Wenn die kommunalen Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben, dürfen Kommunen dadurch nicht handlungsunfähig werden oder gezwungen sein, die Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.“ Auch Abschreibungen von Vermögenswerten infolge der doppischen Haushaltsführung sollen nach den SPD-Plänen im Finanzausgleichsgesetz künftig berücksichtigt werden.
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Der Kreistag von Stendal ist am gestrigen Donnerstag dem Vorschlag von Landrat Patrick Puhlmann (SPD) nicht gefolgt, das Krankenhaus Havelberg wieder in kommunale Hände zu übernehmen. Damit ist eine Lösung mit Unterstützung des Landes, die erst eine Woche vorher im Landtag von allen Seiten befürwortet worden war, vorerst vom Tisch.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag, Katja Pähle, äußerte sich empört über ein „Doppelspiel der CDU mit den Sorgen von Beschäftigten und Bevölkerung“ und kritisierte: „In der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause hat die CDU sich als Sachwalter für ländliche Krankenhäuser aufgespielt und versucht, der SPD-Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne die Verantwortung für die Rettung eines Krankenhauses zuzuschieben, das der private Betreiber aus wirtschaftlichen Interessen schließen will. Im Landtag wurde aber schnell klar: Voraussetzung ist, dass der Landkreis das Krankenhaus zurücknimmt – dann können das Land und die landeseigene Salus unterstützen. Diesen Weg hat die CDU gestern Abend im Kreistag verbaut.“ Die von der CDU beantragte Krankenhausdebatte im Landtag sei nichts als Theaterdonner gewesen, kritisierte Pähle.
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„Beim Blick in den heute vorgelegten Verfassungsschutzbericht von Innenminister Holger Stahlknecht kann man nur staunen: Die AfD kommt darin nur als Opfer vor“, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben. „Nicht einmal der ,Flügel‘ und die Junge Alternative finden Erwähnung. Angesichts der Rolle des durchgängig rechtsextremistisch ausgerichteten AfD-Landesverbands in der Gesamtpartei ist mir diese Darstellung völlig unverständlich.“
Erben bekräftigte, selbstverständlich müssten Übergriffe von Linksextremisten beispielsweise gegen AfD-Abgeordnetenbüros im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden: „Wenn man dann aber die Umtriebe der AfD gegen die demokratische Verfassungsordnung außer Acht lässt, stellt man die politischen Verhältnisse und die Bedrohungslage auf den Kopf.“
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In Vorberichten zur heutigen MDR-Sendung „Fakt“ wird erneut der Wunsch des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt aufgegriffen, Sozialverbände zu prüfen. Hintergrund sind ältere Presseberichte über die wirtschaftliche Tätigkeit der AWO. Dazu erklärt der SPD-Landesvorsitzende Andreas Schmidt, der auch haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist:
„Natürlich muss die Verwendung von öffentlichem Geld auch öffentlicher Kontrolle unterliegen. Dafür ist die Tätigkeit des Landesrechnungshofes ein Instrument, aber nicht das einzige.
Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen scheitert auch der beste Prüfer. Bei den Sozialverbänden geht es um zwei unterschiedliche Tätigkeitsbereiche: Das eine sind soziale Dienstleistungen, die die Verbände im Auftrag des Staates mit seinem Geld erbringen, zum Beispiel nach dem 9.und 12. Sozialgesetzbuch des Bundes. Für diesen Bereich wurden schon im vergangenen Jahr Prüfrechte für den Landesrechnungshof gefordert. Bekanntlich hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages jedoch festgestellt, dass eine solche Prüfung gegen Bundesrecht verstößt. Zuständig für die Prüfung ist stattdessen die Sozialagentur des Landes. Pikantes Detail: Eine personelle Verstärkung der Agentur für diese Prüfaufgabe wurde sowohl vom Finanzminister als auch von der CDU abgelehnt.
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